01.04.2012
Übermorgentarif
Neuer Taxitarif kommt später
36 Jahre alt ist das Grundgerüst der “Verordnung der Stadt Oldenburg (Oldb) über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen” mittlerweile. Das ist genug, meint die Stadtverwaltung. Das aktuelle Änderungsverfahren wolle man nutzen, um einige Regelungen zukunftstauglicher zu machen.
Festpreise
Der sogenannte Pflichtfahrbereich soll in Anlehnung an die Nachbarstadt Delmenhorst auf 30 km beschränkt werden. In der Praxis seien die bisherigen 50 km nach behördlichen Erkenntnissen ohnehin nur selten beachtet worden. Mit einem ausdrücklichen Verweis auf § 37 BOKraft soll den Fahrgästen das Recht zur freien Preisbildung bei Fahrten zu Zielen außerhalb des Tarifgeltungsbereichs deutlicher aufgezeigt werden.
Zuschläge
Immer wieder erreichten die Verwaltung Beschwerden von Fahrgästen über die mißbräuchliche Anwendung des Großraumtaxizuschlags. Deswegen soll hier statt der bisher einzigartigen mißverständlichen Oldenburger Formulierung die Standardausführung anderer Kommunen verwendet werden. Das bedeutet, daß der Zuschlag nur noch fällig wird, wenn das Großraumtaxi nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als fünf Personen einschließlich Fahrzeugführer zugelassen und geeignet ist und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen kann.
Zeit statt Strecke
Sind die vorstehenden Änderungen noch eher kosmetischer Natur, so kommt auf den Kern der Verordnung möglicherweise eine Revolution zu. Ausgehend von den jüngsten Diskussionen rund um das Fahrpersonalgesetz soll künftig nicht mehr die zurückgelegte Strecke entscheidend für die Fahrpreisbildung sein sondern der dafür benötigte Zeitaufwand. In Hamburg habe es im Januar dieses Jahres ein Treffen zwischen Mitarbeitern diverser Behörden und Vertretern des Taxigewerbes gegeben. Anlass seien erst jetzt ins Licht gerückte Bestimmungen des Fahrpersonalgesetzes gewesen, die nach behördlicher Ansicht die in den Städten übliche Entlohnung des Fahrpersonals nach Umsatz als unrechtmäßig erscheinen lassen. Die Oldenburger Verwaltung übernehme die Hamburger Einschätzung und möchte daher nach Absprache mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt den Zeitfaktor erheblich höher zu gewichten. Die künftig bindende Entlohnung des Fahrpersonals mit Fest- oder Zeitlöhnen verlange nach entsprechenden Einnahmen.
Verzögerung
Die Bezirksgruppe Oldenburg des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. habe ursprünglich einen klassischen Tariferhöhungsantrag gestellt. Weil die Entwicklung in Hamburg aus den genannten Gründen aber noch in die Tariffindung einfließen solle, wolle man sich noch einmal zu Beratungen treffen. Mit einem Inkrafttreten des neuen Tarifs sei nicht vor dem Herbst zu rechnen.
jr
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